Ferienhaus „' Nest für zwei' mit Pool Vra/3-1200"
**Newsletter-Aktion – nur bei Buchung bis 22.10.2026
50 € Aktionsrabatt bei 7–9 Nächten - 100 € Aktionsrabatt ab 10 Nächten
Als Fewollorca-Stammkunden erhalten Sie bei jeder weiteren Buchung einen Stamkundenrabatt von 3 % auf die Miete.
Ein Nest für zwei“ – Privater Pool, Meerblick und Ruhe bei Agia Galini
Video vorhanden – Schauen Sie sich Ihr Feriendomizil schon vor der Buchung an! Ein kleines Nest für zwei, eingebettet in eine gepflegte, naturnahe Ferienanlage oberhalb von Agia Galini an der Südküste Kretas. Hier genießen Sie Ruhe, Privatsphäre und einen herrlichen Blick auf das Meer. Das geschmackvoll eingerichtete Ferienhaus ist ideal für Paare, die erholsame Urlaubstage abseits des Trubels verbringen möchten. Besonders schön ist der private Pool mit Sonnenterrasse. Hier können Sie entspannen, die kretische Sonne genießen und den Blick über die Landschaft bis zum Meer schweifen lassen. Im Inneren erwartet Sie ein gemütlicher, offen gestalteter Wohn- und Schlafbereich mit Doppelbett, Sitzecke und gut ausgestatteter Küchenzeile. Zur Ausstattung gehören unter anderem Klimaanlage, Waschmaschine, WLAN, Kühlschrank mit Gefrierfach, Kaffeemaschine, Espressomaschine und ein Badezimmer mit Dusche. Der Strand und der charmante Küstenort Agia Galini mit seinen Tavernen, Cafés und Einkaufsmöglichkeiten sind in etwa sieben Autominuten erreichbar. Ein Mietwagen ist empfehlenswert. Ein privater Parkplatz steht am Ferienhaus zur Verfügung. Unser Tipp: Sehen Sie sich das persönliche Fewollorca-Video an! Wir haben dieses Feriendomizil selbst besucht und für Sie fotografiert und gefilmt. Entdecken Sie bereits vor Ihrer Buchung den Pool, die Terrasse, den Meerblick und die besondere Atmosphäre dieses kleinen Rückzugsortes. Fewollorca – wir vermitteln nicht nur Feriendomizile. Wir zeigen Ihnen auch, wie es sich dort anfühlt.
Als Fewollorca-Stammkunde erhalten Sie bei jeder weiteren Buchung zusätzlich 3 % Stammkundenrabatt auf die Miete.
Fewollorca vermittelt diese Unterkunft im Auftrag des jeweiligen Eigentümers/Vermieters. Vertragspartner für den Mietvertrag sowie alleiniger Leistungserbringer ist der jeweilige Eigentümer/Vermieter.
